Karnevalverein · seit 1980 · Bad Neustadt a. d. Saale
Fasching in der Stadt an der SaaleHelau!
Die KV Stadtgarde Bad Neustadt a. d. Saale 1980 e. V. bringt seit über vier Jahrzehnten Garde, Tanzgruppen und einen guten Abend in die Region.
Nächster Termin
Rathaussturm
Rathaussturm
Mit guter Laune & einem starken Team stürmen wir das Neuschter Rathaus – kommt vorbei und feiert mit uns den Start in die fünfte Jahreszeit!
Es sind noch
Saisonkalender
Weitere Termine
Earlybird-Anmeldung für Garden
Meldet eure Garde jetzt schon fürs Turnierwochenende vor – mit Vereinsname, Gardename, Kontaktperson, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Jetzt voranmelden ↗Vorstand
Präsidium
Ehrenpräsident Horst Scholler † hat den Verein über Jahrzehnte geprägt. Bis zur Neuwahl führt Vizepräsident Ronald Weisenseel die Geschäfte der Präsidentin kommissarisch.
Trainerteam
Jede Tanzgruppe der KV Stadtgarde hat ihr eigenes Trainerteam. Fragen zu einer Gruppe gehen am schnellsten direkt an das jeweilige Team.
Sterntaler
4–7 Jahre
Birgitt Leicht & Annette Diemer
Sternschnuppen
8–10 Jahre
Yasmin Leicht & Cecile Götz
Mini-Starlights
11–17 Jahre
Yasmin Leicht
Garde
Besteht aus Mini-Starlights & Milkyways
Yasmin Leicht
Milkyways & NesStreetBoys
ab 18 Jahre
Jessica Kiesel
Dabei sein
Mitglied werden
Der Jahresbeitrag trägt die Vereinsarbeit – von der Jugendförderung bis zu den Kostümen der Tanzgruppen.
Beitrittserklärung – was wird benötigt?
Für die Anmeldung werden Name, Vorname, Geburtstag, Adresse und E-Mail-Adresse benötigt, dazu die Wahl zwischen Einzel- oder Familienmitgliedschaft und eine Unterschrift (bei Mitgliedern unter 18 Jahren von allen Erziehungsberechtigten).
Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Dafür werden Kontoinhaber, IBAN und BIC auf der Beitrittserklärung angegeben.
Mit der Unterschrift wird außerdem der vereinsinternen Datenschutz-Ordnung zugestimmt und – sofern gewünscht – einer Veröffentlichung von Vereinsfotos auf Website, Social Media und in der Presse.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit schriftlich möglich, spätestens drei Monate vor Ende eines Kalenderjahres; sie endet nicht automatisch mit dem Ende der aktiven Tanz- oder Gardezeit.
Die Beitrittserklärung zum Ausdrucken und Unterschreiben gibt es auf Anfrage unter info@k-v-s-g.de.
Nur für Mitglieder
Mitgliederzugang
Hier finden aktive Mitglieder alles rund um Bestellungen, Helferlisten und Infos ans Vorstandsteam. Den Zugangscode gibt es über den Vorstand.
Dieser Bereich ist nur für Mitglieder der KV Stadtgarde. Bitte gib euren Zugangscode ein.
Der Code ist leider falsch. Bitte beim Vorstand nachfragen.
Bestellungen
Bestellwünsche
Einmal im Jahr bündeln wir Bestellungen für Vereinskleidung, Gardestiefel, Schläppchen und Strumpfhosen. Trag hier ein, was du brauchst – der Vorstand sammelt die Wünsche und bestellt sie gebündelt beim Geschäft bzw. über die Links unten. Eine Bestellung oder Bezahlung läuft nicht direkt über diese Seite.
Geschäft vor Ort
Wird gesammelt beim Geschäft in Bad Neustadt bestellt.
Brehmer GmbH
Farbe, Sohle und Schnürsenkel unterscheiden sich je Tanzgruppe – siehe Übersicht unten.
Link folgt
Wird hier ergänzt, sobald ein Link feststeht.
Je Tanzgruppe
Was braucht meine Gruppe?
Was zur Sammelbestellung gehört, was ihr selbst besorgt und was der Verein gegen Kaution stellt – nach Tanzgruppe sortiert.
Sterntaler
Bestellbar (Sammelbestellung): schwarze Gardeschläppchen (Link) · 1–2 Vereins-Shirts Kids mit Vereinslogo (T-Shirt oder Polo-Shirt) · schwarze Garde-Jogginghose Kids oder schwarze Leggings · Kapuzensweatjacke Kids mit Vereinslogo
Die schwarze Gardefleecejacke Kids ist aus dem Sortiment genommen und nicht mehr bestellbar, darf aber weiterhin getragen werden.
Vom Verein gestellt (gegen Kaution): Laufkostüm, Unterrock, Handschuhe, Stirnband, Halstuch, Stulpen, Showtanzkostüm
Sternschnuppen
Bestellbar (Sammelbestellung): schwarze Gardeschläppchen (Link) · chromsilbern angesprühte Gardestiefel mit durchgehender oder geteilter Sohle, Marke Bregarda (Link), dazu royalblaue Schnürsenkel · 2 Gardestrumpfhosen · 2 Vereins-Shirts Kids mit Vereinslogo · schwarze Garde-Jogginghose Kids oder schwarze Leggings · Kapuzensweatjacke Kids mit Vereinslogo
Die Gardestiefel kommen unbehandelt und müssen selbst mit Chrom-Silber-Spray eingesprüht werden. Die schwarze Gardefleecejacke Kids ist nicht mehr bestellbar, darf aber weiterhin getragen werden.
Selbst zu besorgen: 1 hautfarbene oder beige Thermoleggins (z. B. Butinette) · lockiges Haarteil/Dutt (z. B. eBay, Wish oder Basler Beauty) · 1–2 hautfarbene Unterhosen (z. B. C&A)
Vom Verein gestellt (gegen Kaution): Laufkostüm, Unterrock, Handschuhe, Stirnband, Halstuch, Stulpen, Showtanzkostüm
Mini-Starlights
Bestellbar (Sammelbestellung): schwarze 7-Loch-Gardestiefel mit geteilter Ledersohle und schwarzen Schnürsenkeln, Marke Bregarda, für Garde- und Showtanz (Link) · 2 Gardestrumpfhosen · 2 Vereins-Shirts mit Vereinslogo · schwarze Gardejogginghose und Sweatjacke mit Vereinslogo
Selbst zu besorgen: 1 hautfarbene oder beige Thermoleggins (z. B. Butinette) · lockiges Haarteil/Dutt (z. B. eBay, Wish oder Basler Beauty) · 1–2 hautfarbene Unterhosen (z. B. C&A) · BH mit transparenten Trägern (keine hautfarbenen Träger!)
Vom Verein gestellt (gegen Kaution): Laufkostüm, Unterrock, Handschuhe, Stirnband, Halstuch, Stulpen, Showtanzkostüm
Milkyways
Bestellbar (Sammelbestellung): schwarze 7-Loch-Gardestiefel mit geteilter Ledersohle und schwarzen Schnürsenkeln, Marke Bregarda, nur für Gardetanz (Link) · 2 Gardestrumpfhosen · 1–2 Vereins-Shirts mit Vereinslogo · schwarze Gardejogginghose und Sweatjacke mit Vereinslogo
Selbst zu besorgen: 1 hautfarbene oder beige Thermoleggins (z. B. Butinette) · lockiges Haarteil/Dutt (z. B. eBay, Wish oder Basler Beauty) · 1–2 hautfarbene Unterhosen (z. B. C&A) · BH mit transparenten Trägern (keine hautfarbenen Träger!)
Vom Verein gestellt (gegen Kaution): Laufkostüm, Unterrock, Handschuhe, Stirnband, Halstuch, Stulpen, Showtanzkostüm
NesStreetBoys
Bestellbar (Sammelbestellung): 1–2 Vereins-Shirts mit Vereinslogo (T-Shirt oder Polo-Shirt)
Vom Verein gestellt (gegen Kaution): Showtanzkostüm
Mitmachen
In Helferlisten eintragen
Für Veranstaltungen, Auf- und Abbau oder Fahrdienste suchen wir immer helfende Hände. Aktuell offen: die Helferliste für den Rathaussturm am 14.11.2026. Trag dich direkt bei der Aufgabe ein, bei der du unterstützen kannst – sobald weitere Termine anstehen, verlinken wir hier die passende Liste.
Austausch
Infos ans Vorstandsteam weitergeben
Adress- oder Kontaktänderung, Rückmeldung zu einer Veranstaltung oder sonstige Infos für den Vorstand – hier könnt ihr das kurz mitteilen.
Anonym
Feedbackbogen
Was läuft gut, was könnte besser laufen? Dieser Bogen ist bewusst anonym – es wird kein Name abgefragt, damit ihr ehrlich Feedback zu Training, Kommunikation, Vereinsklima und Veranstaltungen geben könnt.
Hier kommt der Feedbackbogen hin
Ersetze diesen Platzhalter durch den Shortcode deines WordPress-Formular-Plugins, sobald es eingerichtet ist. Sinnvolle Felder: Zufriedenheit mit Trainingszeiten, Kommunikation, Vereinsklima und Veranstaltungsangebot (jeweils als Skala), dazu ein freies Feld für Verbesserungsvorschläge. Bewusst ohne Namensfeld.
Werbepartner & Sponsoren
Wir freuen uns immer über Unterstützung
Ob Garde, Tanzgruppen oder Veranstaltungen – die KV Stadtgarde lebt von Sponsoren und Partnern aus der Region. Sprechen Sie uns jederzeit an, auch unabhängig von einem bestimmten Termin.
Bei Veranstaltungen
Logo auf der Getränkekarte, als Banner im Saal oder auf Flyern bei unseren Events.
Kostüme & Technik
Unterstützung bei Kostümen, Technik oder Ausstattung einer Tanzgruppe.
Sach- oder Dienstleistung
Von Getränken über Technik bis Druckkosten – auch Sachspenden helfen uns sehr.
Finanzielle Unterstützung
Eine einmalige oder dauerhafte Spende kommt direkt der Vereins- und Jugendarbeit zugute.
Egal ob zu diesem Anlass oder als dauerhafter Partner – wir melden uns gerne zurück.
Vereinsrecht
Satzung
Die Satzung des KV Stadtgarde Bad Neustadt a. d. Saale 1980 e. V. zum Nachlesen, Paragraf für Paragraf.
§ 1 Allgemeines
1.1 Der Verein führt den Namen KV Stadtgarde Bad Neustadt a. d. Saale 1980.
1.2 Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz „e. V.“
1.3 Er hat seinen Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale.
1.4 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit
2.1 Der KV Stadtgarde 1980 mit Sitz in Bad Neustadt a. d. Saale verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendpflege, die Förderung der körperlichen Ertüchtigung durch Leibesübungen (Spiel und Tanzsport, der turniermäßig betrieben wird) sowie die Förderung der Erziehung und Volksbildung.
2.2 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
2.5 Er enthält sich jeder politischen und konfessionellen Betätigung.
§ 3 Mitgliedschaft
3.1 Der KV Stadtgarde Bad Neustadt a. d. Saale hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Die ordentliche Mitgliedschaft kann von natürlichen Personen sowie von juristischen Personen, Vereinigungen und Körperschaften erworben werden.
3.2 Die Aufnahme in den Verein ist durch Unterzeichnung einer Beitrittserklärung zu beantragen. Bei Aufnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren unterzeichnet zusätzlich der gesetzliche Vertreter. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand für den Verein endgültig mit Stimmenmehrheit.
3.3 Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
4.1 Die natürlichen Mitglieder oder die bevollmächtigten Vertreter von juristischen Personen, Vereinigungen und Körperschaften haben in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme. Sie können wählen und gewählt werden, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
4.2 Die Mitglieder haben einen Beitrag zu leisten, dessen Höhe vom Vorstand vorgeschlagen und in einer Mitgliederversammlung zur Abstimmung gebracht wird.
4.3 Die Mitglieder sind gehalten, die Ziele des Vereins zu fördern sowie die Satzung und die Beschlüsse der Organe des Vereins einzuhalten.
4.4 Insbesondere haben die Mitglieder zu beachten: 4.4.1 dass sie den Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein pünktlich nachkommen; 4.4.2 dass sie das Vereinseigentum pfleglich behandeln – bei Verlust oder Beschädigung ist Ersatz zu leisten, über die Höhe entscheidet der Vorstand.
§ 5 Erlöschen der Mitgliedschaft
5.1 Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch Tod, Austritt oder Ausschluss; bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristischen Personen, Verbänden und Vereinigungen durch Auflösung, Erlöschen, Austritt oder Ausschluss.
5.2 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen und muss spätestens am dritten Werktag des letzten Vierteljahres beim Vorstand schriftlich eingegangen sein.
5.3 Durch Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied wegen ehrenrührigen Verhaltens oder wegen Handlungen ausgeschlossen werden, die in gröblicher Weise gegen die Ziele oder Interessen des Vereins verstoßen, ebenso wer das Ansehen des Vereins in gröblicher Weise geschädigt hat. Das Tragen von Uniformteilen und Kostümen der Garde außerhalb geschlossener Vereinsveranstaltungen ist nicht erlaubt; ein Verstoß kann nach zweimaliger Ermahnung zum Ausschluss führen. Ausschlussgrund ist ferner ein Beitragsrückstand von mehr als 24 Monaten.
5.4 Zu einem Ausschlussantrag ist das Mitglied in angemessener Weise zu hören. Gegen den Ausschlussbeschluss ist Beschwerde zur nächsten Mitgliederversammlung zulässig, deren Entscheidung endgültig ist; die Mitgliederrechte ruhen bis zur endgültigen Entscheidung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5.5 Bei Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied die Uniform sowie alle vereinseigenen Sachen dem Vorstand zurückzugeben.
§ 6 Organe
6.1 Die Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung, der Vorstand, der Beirat, der Arbeitsausschuss und die Generalversammlung.
§ 7 Mitgliederversammlung
7.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht durch die Satzung dem Vorstand, dem Beirat oder dem Arbeitsausschuss zugewiesen sind, durch sie geordnet.
7.2 Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst, 7.3 für eine Satzungsänderung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.
7.4 Jedes ordentliche Mitglied ab 18 Jahren und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung, drei Wochen vor dem Versammlungstag zur Post gegeben.
7.5 Der Vorsitzende ist berechtigt, jederzeit eine Mitgliederversammlung einzuberufen, und muss dies tun, wenn der Vorstand es beschließt oder mindestens ein Zehntel der Mitglieder es unter Angabe des Beratungsgegenstands fordert.
7.6 Die Jahresmitgliederversammlung findet mindestens einmal im Geschäftsjahr statt, spätestens vier Wochen nach Faschingsende; der Vorstand legt dabei einen Geschäfts- und Kassenbericht vor.
7.7 Die Kassenprüfer berichten über das Ergebnis ihrer Prüfung; bei jeder Jahresmitgliederversammlung wird über die Entlastung des Schatzmeisters und der Vorstandschaft beschlossen.
7.8 Über jede Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt, unterzeichnet vom 1. Vorsitzenden und vom Protokollführer.
7.9 Die Mitgliederversammlung beschließt auch über die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.
§ 8 Der Vorstand
8.1 Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
8.2 Dem Vorstand obliegt insbesondere die Leitung der Mitgliederversammlungen, der Generalversammlung, der Beiratssitzung und der Sitzung des Arbeitsausschusses sowie der Vollzug der dort gefassten Beschlüsse.
8.3 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 BGB) durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
8.4 Der Schatzmeister leitet die Geld- und Kassenangelegenheiten des Vereins, unterstützt vom Kassier; beide sorgen für den Einzug der Mitgliedsbeiträge und die ordnungsgemäße Buchführung.
8.5 Der Vorstand wird von der Generalversammlung für drei Jahre gewählt, Wiederwahl ist möglich. Kommt keine Wahl zustande, führt der bisherige Vorstand die Geschäfte bis zur Neuwahl weiter.
§ 9 Beirat
9.1 Der Beirat besteht aus dem Vorstand, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer, dem 1. und 2. Kassier, der Sprecherin der weiblichen Garde und der Gardetrainerin.
9.2 Der Beirat wird in der Jahreshauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit für drei Jahre gewählt, Wiederwahl ist möglich.
9.3 Scheidet ein Beiratsmitglied vorzeitig aus, kann der 1. Vorsitzende ein Vereinsmitglied als Vertretung bestimmen, die bis zur nächsten Jahreshauptversammlung im Amt ist und dort bestätigt werden muss.
9.4 Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
9.5 Es müssen nicht alle Posten besetzt sein.
§ 10 Der Arbeitsausschuss
10.1 Der Arbeitsausschuss besteht aus dem Vorstand, dem Beirat und bis zu drei weiteren, vom 1. Vorsitzenden nach Bedarf bestimmten Mitgliedern.
10.2 Er wird in der Jahreshauptversammlung vom 1. Vorsitzenden vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestätigt.
10.3 Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
10.4 Aufgabe des Arbeitsausschusses ist es, den Beirat in allen Arbeiten und Angelegenheiten des Vereins zu unterstützen und zu beraten sowie gemeinsam mit ihm den Haushalt zu schließen.
10.5 Die Sitzungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen und geleitet; der 1. Vorsitzende muss einberufen, wenn mindestens drei Mitglieder des Arbeitsausschusses dies schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.
10.6 Es müssen nicht alle Stellen besetzt sein.
§ 10a Die Generalversammlung
a) Die Generalversammlung wählt alle drei Jahre den gesetzlichen Vorstand und den Beirat.
b) Die Einberufung muss den Gegenstand der Beschlussfassung (Tagesordnung) bezeichnen.
c) Die Generalversammlung wird vom Vorstand durch die Rhön- und Saalepost sowie durch Aushang mit einer Frist von zwei Wochen einberufen.
§ 11 Kassenprüfung
11.1 Die Jahresmitgliederversammlung wählt drei Kassenprüfer für jeweils drei Jahre, Wiederwahl ist zulässig. Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand oder dem Beirat angehören, dem Arbeitsausschuss jedoch schon.
11.2 Scheidet ein Kassenprüfer vorzeitig aus, kann der Vorstand für den Rest der Wahlperiode einen kommissarischen Kassenprüfer bestellen.
11.3 Die Kassenprüfer prüfen die rechnerische Tätigkeit von Schatzmeister und Kassierern sowie die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit aller Belege, jederzeit auch stichprobenweise, und berichten das Ergebnis dem Vorstand und der Jahresmitgliederversammlung vor der Entlastung des Schatzmeisters.
§ 12 Haftung
12.1 Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, nur das Vereinsvermögen.
12.2 Eine Haftung des Vereins aus Nachbarschaftshilfe ist, soweit rechtlich möglich, ausgeschlossen.
§ 13 Ehrungen, Beförderungen und Ordensverleihungen
13.1 Ehrungen, Beförderungen und Ordensverleihungen werden Vorstand und Beirat vorgeschlagen und in einer gemeinsamen Sitzung mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
13.2 Orden werden nur an Personen verliehen, die sich während der Kampagne besonders für die Ziele des Vereins eingesetzt und verdient gemacht haben.
13.3 Über Ehrungen und Orden von Dachorganisationen entscheidet allein der Vorstand.
13.4 Zu Ehrenmitgliedern können Mitglieder ernannt werden, die mindestens zehn Jahre dem Verein angehören und davon mindestens fünf Jahre aktiv tätig waren oder eine Funktion in der Vereinsführung ausgeübt haben; der Vorstand kann besonders verdiente Mitglieder auch vorzeitig zur Ernennung vorschlagen.
13.5 Zu Senatoren können Personen ernannt werden, die sich im Lauf mindestens einer Faschingssession finanziell, materiell und aktiv in erheblichem Maße für den Verein verdient gemacht haben; die Ehrung erhalten nur Vereinsmitglieder oder Personen, die danach dem Verein beitreten.
§ 14 Ehrenausschuss
14.1 Über Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und dem Verein entscheidet anstelle des ordentlichen Gerichts ein Ehrenausschuss.
14.2 Der Ehrenausschuss besteht aus dem 1. Vorsitzenden – bei Verhinderung seinem Stellvertreter – und drei Ehrenmitgliedern oder Senatoren, die nicht dem Vorstand, dem Beirat oder dem Arbeitsausschuss angehören dürfen.
14.3 Die Beschlüsse werden nach Anhörung mit Stimmenmehrheit gefasst und sind für Vereinsmitglieder bindend.
§ 15 Auflösung des Vereins
15.1 Die Auflösung kann nur in einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, bei der mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein muss; erforderlich ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
15.2 Bei Beschlussunfähigkeit entscheidet eine weitere, frühestens nach einem Monat einzuberufende Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden.
15.3 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Kontakt & Folgen
In Bad Neustadt a. d. Saale zuhause
Schreiben
Folgen
Der Verein
Garde, Tanzgruppen und der Ruf, der die Saison eröffnet
Am 13. Mai 1980 wurde im Stadtsaal der Grundstein für den KV Stadtgarde Bad Neustadt gelegt. Seitdem steht der Verein für Fasching in der Gartenstadt – getreu dem Motto „Freude schenken und Freunde gewinnen“, mit dem Ruf „Helau!“.
1980 – Die Gründung
Zur Gründungsversammlung am 13. Mai 1980 im Stadtsaal erschienen 40 Personen, die alle als Mitglied eintraten und ihr Präsidium wählten. Mit dem Gründungstag wurde die Stadtgarde auch Mitglied der Föderation Europäischer Narren (FEN).
Gründungsmitglieder waren 1. Vorstand Willibald Schmitt, 2. Vorstand, Schatzmeister und Sitzungspräsident Horst Scholler, die Beiräte Dietrich Schad, Max Kromer und Wilhelm Gertz, Protokollführerin Brigitte Scholler sowie Jugendleiterin Elfi Leicht. Trainerin der Großen Garde war Silvana Steinmüller, die Kleine Garde trainierte Michaela Schmitt.
Bereits im Juli 1980, wenige Wochen nach der Gründung, richtete der Verein ein internationales Gardetreffen aus – mit Gastgarden aus Belgien und Schottland sowie Garden aus ganz Deutschland. Ehrengäste waren der belgische Bürgermeister von Hauthalen/Helchteren, Arno Witters, und der damalige Bürgermeister Paul Goebels. Tausende Menschen säumten beim Festzug die Straßen der Gartenstadt.
1980er – Sportliche Erfolgsjahre
Von Anfang an legte das Präsidium Wert auf hohes tänzerisches Niveau: Die Trainerinnen besuchten Lehrgänge der FEN, Unterstützung kam von Germaine Houben, Trainerin der belgischen Europameister im Gardetanz. Bei der ersten Teilnahme an einer Bayerischen Meisterschaft im Gardesport holten die Garden auf Anhieb drei bayerische Meistertitel – und mit Anette Leicht wurde erstmals auch eine Solotänzerin der Stadtgarde Bayerische Meisterin.
Bei den Deutschen Meisterschaften im Gardetanzsport belegte die Stadtgarde den 5. Platz, war damit beste Gesellschaft Bayerns und qualifizierte sich für die Europameisterschaften. Bis 1993 kam die Stadtgarde – mit Garden sowie den Solotänzerinnen Anette Leicht, Monika Hartl und Linda Hahn – auf 16 bayerische Meistertitel und 5 Vizemeistertitel und zählt damit bis heute zu den erfolgreichsten Gesellschaften Bayerns. 1993 verzichtete die Stadtgarde kampflos auf die Titelverteidigung, da die Anforderungen für eine „Feierabendgarde“ zu groß geworden waren.
Trotz der Erfolge blieb die Stadtgarde stets bodenständig, volksnah und „zum Anfassen“ – getreu dem Motto „Freude schenken und Freunde gewinnen“.
Im Vorstand gab es in diesen Jahren mehrere Wechsel: 1981 wurden Manfred Hartl (2. Vorsitzender) und Zita Hartl (Protokollführerin) gewählt; nach deren Rücktritten 1982 übernahmen Horst Scholler als Präsident, Eustach Leicht als Stellvertreter und Karin Baumbach als Schatzmeisterin. 1984 ernannte die Stadtgarde Bürgermeister Paul Goebels, einen Förderer der ersten Stunde, zum Ehrensenator. Im selben Jahr kam eine dritte Garde hinzu; fortan tanzten die Große Garde, die Juniorengarde und die Purzelgarde, trainiert von Birgit Leicht.
1985–1999 – Jubiläen, neue Garden und der Starlight-Express
Im Februar 1985 fand die erste Kinderprunksitzung statt – der Stadtsaal war unerwartet voll. Im April 1985 feierte der Verein sein 5-jähriges Bestehen mit einem Gardefreundschaftstreffen: 300 Gardemädchen zeigten ihre Tänze, ein Festzug mit 46 Gruppen und 6 Musikkapellen zog durch die Gartenstadt, die Schirmherrschaft hatte Bürgermeister Josef Schlagbauer. 1986 kam die Männergarde dazu, seither erfolgreich trainiert von Marlies Kiesel.
Nach dem Mauerfall knüpfte die Stadtgarde 1989 Kontakte nach Thüringen und nahm an der Prunksitzung in Wasungen teil; gemeinsam mit befreundeten Gesellschaften aus dem Rhön-Grabfeld-Kreis stürmten erstmals auch Karnevalisten aus Thüringen das Rathaus – über 2.000 Zuschauer säumten die Hohnstraße.
1990 gastierte die Gruppe „Modern-Style“ aus Meiningen, Mona Hoffmann wurde mit sechs Jahren jüngste Solotänzerin der Stadtgarde, und Linda Hahn holte im März zum vierten Mal in Folge den bayerischen Meistertitel im Solotanz – die Presse taufte sie „die Steffi Graf des Gardetanzes“. Beim 10-jährigen Jubiläum mit Festkommers wurde Bürgermeister Josef Schlagbauer zum Ehrensenator ernannt. 1991 gelang Linda Hahn – trainiert von der „Altmeisterin“ Anette Diemer, geb. Leicht, selbst zweifache Bayerische Meisterin – der fünfte Meistertitel in Folge, erstmals in der Jugendklasse bis 16 Jahre.
1993 wurde Gründungsmitglied Willibald Schmitt zum Ehrenmitglied ernannt. Im selben Jahr richtete die Stadtgarde ihre erste Benefizsitzung zugunsten der Lebenshilfe aus (Reinerlös 2.500 DM) und gastierte mit großem Erfolg im Regentenbau Bad Kissingen (320 Besucher). Im Dezember 1993 wurde die Interessengemeinschaft Stadtsaal zum Erhalt des Stadtsaals gegründet. 1995 füllte eine FEN-Galasitzung mit dem NCC Nüdlingen den Regentenbau mit 750 Gästen; zur Session 1995 bekamen die inzwischen vier Garden neue Namen: Ministernchen, Sternchengarde, Juniorengarde und Große Garde, mit Tänzerinnen ab vier Jahren.
1997 wurde Landrat Dr. Fritz Steigerwald für seine Unterstützung der Jugendarbeit zum Ehrensenator ernannt. Von 1997 bis 1999 stand das Musical „Starlight-Express“ im Mittelpunkt: Nach zweijähriger Trainingsarbeit brachte Thomas Ziegler es mit den Kindern der Stadtgarde auf die eigens gebaute Rampe – alle sechs Aufführungen waren sofort ausverkauft, es folgten Einladungen zu TV1 und TV Touring. 1999 rollte der „Mini-Starlight-Express“ noch einmal, unter anderem als Benefizvorstellung für die Lebenshilfe. Zum Jahrtausendwechsel feierte die Stadtgarde im Dezember 1999 gemeinsam mit dem VFL einen Silvesterball in der Stadthalle.
2000–2009 – Neue Garden, neue Präsidien
Im Februar 2000 fand zum dritten Mal ein Benefiz-Faschingsnachmittag für die Lebenshilfe statt, im selben Jahr erneuerte die Stadt nach langjährigen Anträgen die Bestuhlung im Stadtsaal. 2001 wurden die Garden erneut umbenannt – Sternschnuppen, Ministarlights und Starlights tanzten fortan unter den Trainerinnen Birgitt Leicht, Anette Diemer, Tanja Dombrowski und Mona Hoffmann – und der Verein feierte seinen 22. Geburtstag. Mit dem ersten Männergarden-Showtanz-Turnier betrat die Stadtgarde erneut Neuland und füllte den Saal bis auf den letzten Platz.
Die Neuwahlen 2003 bestätigten das Präsidium um Horst Scholler, Rainer Blümm und Wolfgang Rienecker. 2004 gab Franziska Kneuer ihr Debüt in der Bütt, 2005 wurde das Jubiläum mit einer besonders gefeierten Jubiläumssitzung begangen. Nach 26 Jahren als Präsident legte Gründer Horst Scholler sein Amt nieder; ein neues Präsidium übernahm mit Harald Kiesel als Präsident, Christian Salatsch als Vizepräsident und Marco Raschke als Schatzmeister. Der von Horst Scholler neu ins Leben gerufene Comedyabend in Mariä Himmelfahrt wurde ein großer Erfolg.
2008 waren alle Veranstaltungen ausverkauft; nach der Jahreshauptversammlung trat Harald Kiesel als Präsident zurück, Christian Salatsch führte den Verein kommissarisch bis zu den Neuwahlen 2009. Dabei wurden Christian Salatsch zum Präsidenten, Horst Scholler zum Sitzungspräsidenten, Christian Voigt zum Vizepräsidenten und Marco Raschke erneut zum Schatzmeister gewählt.
2010–2013 – Vier Garden, neue Führung
Die erste Session unter Präsident Christian Salatsch verlief 2010 ausgezeichnet, ebenso die Prunksitzungen und Gardeturniere 2011 – getragen von den Trainerinnen Birgitt Leicht, Mona Hoffmann, Jessica und Marlies Kiesel, Lisa Wilm sowie Yasmin Leicht und Annette Diemer, die die Solotänzerin trainierte. Aus beruflichen Gründen gab Christian Salatsch sein Amt ab, Vizepräsident Christian Voigt übernahm kommissarisch.
2012 sorgten unter anderem die Bütten von „Gotthold und Eustach“ sowie von Deutschlands bestem Bauredner Marcelini für Höhepunkte. Bei den Neuwahlen im Mai 2012 wurden Christian Voigt zum Präsidenten, Horst Scholler zum Sitzungspräsidenten, Christian Salatsch zum Vizepräsidenten und Marco Raschke zum Schatzmeister gewählt. Nach über 20 Jahren als Protokollführerin übergab Gabi Jahrsdörfer dieses Amt an Lisa Wilm (Voigt). Zur Session 2012/2013 wurden die inzwischen vier Garden erneut umbenannt: Sternschnuppen, Mini-Starlights, Milkyways und Starlights.
„Mit kameradschaftlichem Denken und mit immer neuer Einsatzfreude wollen wir auch weiterhin den Weg, der vor uns liegt, gemeinsam gehen.“
Rechtliches
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG, § 18 Abs. 2 MStV
Verein
KV Stadtgarde Bad Neustadt a. d. Saale 1980 e. V.Asternweg 2
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Vertreten durch
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemäß § 8.3 der Satzung durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten:
- Ronald Weisenseel, Vizepräsident (kommissarisch für die Präsidentin)
- Thorsten Geis, Schatzmeister
Kontakt
E-Mail: info@k-v-s-g.de
Vereinsregister
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt
Registernummer: VR 20105
Umsatzsteuer-ID
SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer: DE91ZZZ00000118417
Inhaltlich verantwortlich
Ronald Weisenseel (Vizepräsident, kommissarisch für die Präsidentin), Anschrift wie oben.
Rechtliches
Datenschutzerklärung
Verantwortlicher
KV Stadtgarde Bad Neustadt a. d. Saale 1980 e. V.Asternweg 2, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale
vertreten durch Ronald Weisenseel (Vizepräsident, kommissarisch) und Thorsten Geis (Schatzmeister)
E-Mail: info@k-v-s-g.de
Diese Website
Diese Seite selbst verwendet keine Cookies und keine Analyse- oder Tracking-Tools. Es werden auf dieser Seite keine personenbezogenen Daten automatisiert gespeichert. Einzelne Bereiche verlinken jedoch auf externe Formulare (siehe unten) – dort gelten die Hinweise zu diesen externen Angeboten.
Schriftarten
Für die Darstellung werden Schriftarten von Google Fonts eingebunden. Dabei kann eine Verbindung zu Servern von Google LLC in den USA hergestellt und Ihre IP-Adresse übertragen werden.
Externe Formulare (Google Formulare)
Für die Earlybird-Voranmeldung für Garden verlinken wir auf ein externes Google Formular. Wenn Sie dieses Formular ausfüllen, verlassen Sie unsere Seite: Ihre Angaben (Vereinsname, Gardename, Kontaktperson, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) werden direkt an Google Ireland Limited bzw. Google LLC übermittelt, dort verarbeitet und gespeichert – nicht auf unserer Website. Es gilt die Datenschutzerklärung von Google. Wir erhalten die Antworten in einer Google-Tabelle zur Bearbeitung durch den Vorstand und geben sie nicht an weitere Dritte weiter. Auch das Bestellformular im Mitgliederzugang ist ein externes Google Formular; dort werden die Angaben zur Bestellung (z. B. Name, Kategorie, Artikel, Größe, Menge) ebenso an Google übermittelt und verarbeitet, nicht an weitere Dritte weitergegeben. Die Helferliste im Mitgliederzugang läuft über das WordPress-Plugin „Signteer“ auf unserer eigenen Website; die dort eingetragenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) bleiben auf unserem Hosting und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der eingetragene Name wird auf der Helferlisten-Seite für alle sichtbar angezeigt, E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden nicht veröffentlicht und dienen nur dem Vorstand für Rückfragen. Das Kontaktformular „Fragen & Anliegen“ im Mitgliederzugang läuft über das WordPress-Plugin WPForms, ebenfalls auf unserer eigenen Website; die eingegebenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, ausgewähltes Anliegen, Nachricht) bleiben auf unserem Hosting, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur vom Vorstand zur Beantwortung genutzt. Der anonyme Feedbackbogen folgt ebenfalls über ein WordPress-eigenes Formular-Plugin, sobald er eingerichtet ist; dort wird bewusst kein Name abgefragt.
Kontaktaufnahme per E-Mail
Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren (z. B. für Sponsoring, Mitgliedschaft oder Rückfragen), verarbeiten wir Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und geben sie nicht an Dritte weiter.
Links zu Facebook und Instagram
Diese Seite verlinkt auf unsere Profile bei Facebook und Instagram. Diese Plattformen sind eigenständige Angebote; es gelten deren eigene Datenschutzbestimmungen. Beim Anklicken eines Links verlassen Sie unsere Seite.
Mitgliederzugang
Der Reiter „Mitgliederzugang“ ist mit einem einfachen Zugangscode versehen. Das ist eine reine Anzeigesteuerung im Browser, kein Login mit Benutzerkonto; es werden dabei keine Daten an uns oder Dritte übermittelt.
Mitgliederdaten
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Vereinsmitgliedern gilt zusätzlich die vereinsinterne Datenschutz-Ordnung vom 06.11.2018, über die Mitglieder bei Beitritt informiert werden.
Ihre Rechte
- Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung aus besonderer Situation (Art. 21 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, z. B. dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht
Für alle Anliegen rund um den Datenschutz wenden Sie sich an info@k-v-s-g.de.